Kosten und Kostenübernahme
Welche Kosten entstehen und wie berechnen sie sich?
Die Kosten anwaltlicher Tätigkeit (v.a. Gebühren, Auslagen, Mehrwertsteuer) richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das sich aus dem Gesetzestext und dem Gebühren-verzeichnis zusammensetzt und festlegt, wann und in welcher Höhe Anwaltskosten anfallen.
Das RVG sieht mehrere Gebührenarten vor (Rahmen- oder Festgebühren).
Rahmengebühren sieht das Gesetz überwiegend für außergerichtliche Tätigkeiten sowie weitest-gehend für die Gebiete des Straf-, Bußgeld- und Sozialrechts vor.
Festgebühren fallen in der Regel für die gerichtliche Tätigkeit im Zivil-, Verwaltungs- und Arbeitsrecht sowie etwa in der Beratungshilfe an.
Die Gebührenhöhe berechnet sich in Zivilsachen in der Regel nach dem Gegenstands- oder Streitwert und der auftragsgemäß erbrachten anwaltlichen Tätigkeit.
Unter dem Gegenstands- oder Streitwert einer Angelegenheit versteht man den objektiven Geldwert oder das wirtschaftliche Interesse des Auftraggebers. Bei Forderungsangelegenheiten entspricht er dem Betrag der geltend gemachten oder abzuwehrenden Forderung. Bei nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten ist der Gegenstandswert teils den besonderen gesetzlichen Regelungen, teils der umfangreichen Rechtsprechung hierzu zu entnehmen. Im gerichtlichen Verfahren wird der Gegenstandswert vom Gericht festgesetzt.
Das RVG läßt auch Vergütungsvereinbarungen zu, deren Anwendbarkeit allerdings voraussetzt, daß Auftraggeber und Anwalt dies individuell vereinbart haben.
Sofern sich der dem Anwalt erteilte Auftrag auf eine Erstberatung (ein erstes Beratungsgespräch) beschränkt und der Auftraggeber als Verbraucher handelt (also zu Zwecken handelt, die nicht seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden können), beträgt die Gebühr für diese Erstberatung gemäß dem RVG maximal 190,-€ (zuzüglich MwSt.).
Neben den eigenen Anwaltskosten können auch beim Gegner Anwaltskosten entstehen.
In behördlichen Verfahren (z.B. Widerspruchsverfahren) entstehen in der Regel behördliche Verfahrenskosten.
In Gerichtsverfahren entstehen ferner gesetzlich geregelte Gerichtskosten.
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten sind - wie allgemein auch - grundsätzlich vom Auftraggeber zu tragen.
Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Verzug, sonstiger Schadenersatzanspruch) kann der Gegner verpflichtet sein, außergerichtlich entstandene Kosten ganz oder teilweise zu tragen bzw. zu erstatten.
In gerichtlichen Verfahren richtet sich die Kostenerstattung in der Regel danach, inwiefern man obsiegt oder unterliegt.
Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernimmt diese wenn und soweit es nach den jeweils vereinbarten Bedingungen vorgesehen ist, die entstehenden Kosten ganz oder (sofern vertraglich vereinbart) soweit sie einen Selbstbeteiligungsbetrag überschreiten.
Es empfiehlt sich sehr, möglichst vor oder zu Beginn rechtlicher Angelegenheiten zu klären, ob und inwieweit der Rechtsschutzversicherer Deckung gewährt.
Beratungshilfe, Prozeßkostenhilfe
Wenn Sie sich die anwaltliche Beratung bzw. Vertretung oder die Führung eines Rechtsstreits finanziell nicht leisten können, kommen die staatliche Beratungs- sowie Prozeßkostenhilfe in Betracht.
Beratungs- und Prozeßkostenhilfe müssen im Vorhinein bei Gericht beantragt werden, das u.a. das Vorliegen der gesetzlich geregelten wirtschaftlichen und persönlichen Voraussetzungen prüft.
Die Prozeßkostenhilfe deckt gegebenenfalls die eigenen Anwaltskosten, Gerichtskosten und z.B. Auslagen für Zeugen und Sachverständige.
Nicht gedeckt werden allerdings gegnerische Anwaltskosten.
Nähere Informationen finden sich auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltksammer (BRAK) unter:
https://www.brak.de/service/verbraucherinformationen/was-kostet-das/
Anwalts- und Verfahrenskosten können für streitwertabhängige Angelegenheiten mittels des Prozeßkostenrechners der (überwiegend in Bundeseigentum stehenden) Iuris GmbH kostenlos berechnet werden, wobei etwa Zeugenauslagen und Sachverständigenkosten nicht berücksichtigt werden, da deren Höhe vom Einzelfall abhängt.
https://www.juris.de/jportal/nav/services/prozesskostenrechner/index.jsp